Wer schrieb Ungarns Verfassungsordnung um, wann, wie und mit welcher Mehrheit — von der demokratischen Wiedergeburt der stalinistischen Verfassung von 1949 über das einseitig verabschiedete Fidesz-Grundgesetz bis zur TISZA-Änderung 2026.
Ungarns erste geschriebene Verfassung war nicht das Werk der Demokratie, sondern der Diktatur. Was sie zum Rechtsstaat machte, war kein neues Dokument, sondern eine ausgehandelte, konsensuale Neufassung im Jahr 1989 — das genaue Gegenteil dessen, wie 2011 und 2026 verfassunggegeben wurde.
Die Präambel der Verfassung von 1989 nannte sich bewusst vorläufig: „bis zur Annahme der neuen Verfassung unseres Landes". Der Plan war, dass die endgültige Verfassung von einem frei gewählten Parlament mit breitem Konsens erarbeitet würde. Dazu kam es 20 Jahre lang nicht — weil die Parteien sie bewusst an eine hohe Vierfünftel-Schwelle banden, damit keine einzelne Kraft sie allein umschreiben konnte.
Zwischen 1990 und 2010 wurde die Verfassung vielfach geändert — nach der Zählung von András Körösényi nahezu dreißig Mal —, aber typischerweise mit Zweidrittelmehrheit, oft mit ausdrücklichem parteiübergreifendem Konsens. Der MDF–SZDSZ-Pakt von 1990 war eine Vereinbarung zwischen der größten Regierungspartei und der größten Oppositionskraft. Und 1994–98 band die MSZP–SZDSZ-Koalition, obwohl sie über eine Zweidrittelmehrheit verfügte, freiwillig ihre eigenen Hände: Mit Gesetz XLIV von 1995 knüpfte sie die Regeln der Verfassunggebung an eine Vierfünftelmehrheit, damit sie nie einseitig sein konnte.
Es war Fidesz–KDNP, das diese Vierfünftel-Garantie im Juli 2010 abschaffte, unmittelbar nach der Machtübernahme — indem es mit seiner Zweidrittelmehrheit eine Regel strich, die ursprünglich mit Vierfünftel angenommen worden war. Mehrere Verfassungsjuristen sehen darin den Moment, in dem die Verfassunggebung aufhörte, ein gemeinsames Anliegen zu sein, und zum Werkzeug eines einzigen Lagers wurde.
Fidesz hat die alte Verfassung nicht „um x Prozent geändert". Es hat sie vollständig ersetzt durch ein brandneues Grundgesetz, verabschiedet ohne Volksabstimmung, inmitten eines Oppositionsauszugs, allein mit den eigenen Stimmen.
Fidesz hat nicht teilweise geändert: Es vollzog einen 100%-Austausch. Es warf die alte, 1989 demokratisierte Verfassung weg und schuf ein völlig neues Dokument — und tat dies so, dass, anders als in der Praxis von 1989–2010, keine einzige Oppositionsstimme es stützte und das Volk nie in einer Volksabstimmung gefragt wurde.
Vier Diagramme zu dem, was auf den Pressekonferenzen unerwähnt bleibt: wie das Wahlsystem eine Zweidrittelmehrheit fabrizierte, wie oft Fidesz zu seinem eigenen Grundgesetz griff und wie oft internationale Gerichte seine Schritte für rechtswidrig erklärten.
Fidesz schrieb das als „ewig" angekündigte Grundgesetz in 13 Jahren 15 Mal um — oft, um eine bestimmte Gruppe oder Entscheidung durchzusetzen, häufig unter Umgehung des Verfassungsgerichts selbst. Für Details anklicken.
Nachdem das Verfassungsgericht die verschleierten, inhaltlichen Bestimmungen der „Übergangsbestimmungen" für nichtig erklärt hatte, hob Fidesz die beanstandeten Materien einfach auf Verfassungsrang — dorthin, wo das Gericht sie inhaltlich nicht mehr prüfen konnte. So brachte es zurück: die Kriminalisierung der Obdachlosigkeit, die parlamentarische „Anerkennung" der Kirchen, die Beschränkung bezahlter politischer Werbung und einen verengten Familienbegriff.
Zugleich hob es die gesamte Rechtsprechung des Verfassungsgerichts vor 2012 auf und erklärte, dass das Gericht Verfassungsänderungen nur auf Verfahrens-, nicht auf inhaltliche Gründe prüfen dürfe. Laut Venedig-Kommission ist dies „ein instrumentelles Verständnis der Verfassung", das „die Verfassungskontrolle ernsthaft untergräbt".
Sie führte den Schutz der „Verfassungsidentität" und der „christlichen Kultur" ein, ein Verbot der „Ansiedlung einer fremden Bevölkerung" und untersagte Obdachlosen den dauerhaften Aufenthalt im öffentlichen Raum vollständig — sanktioniert mit Haft. Eine politische Botschaft in Verfassungsrang gehoben.
Sie schrieb eine Beschränkung der Geschlechtsidentität ins Grundgesetz sowie den Rahmen des Stiftungssystems für gemeinnützige Vermögensverwaltung (KEKVA), über das öffentliches Vermögen aus staatlicher Kontrolle in die Hände regierungsnaher Kuratorien überführt wurde.
Sie schloss die Präsidentenbegnadigung bei Straftaten gegen Kinder aus — als direkte Reaktion auf den Begnadigungsskandal, der zum Rücktritt von Katalin Novák führte. Klassische ereignisgetriebene, Ad-hoc-Verfassunggebung.
Sie erklärte, dass „das Geschlecht bei der Geburt eine biologische Tatsache" sei und dass das Recht des Kindes auf Schutz jedem anderen Grundrecht vorgehe — und schuf so eine Verfassungsgrundlage für die Beschränkung der Pride. Die Versammlungsfreiheit wurde einer weit ausgelegten Klausel untergeordnet.
Diese 15 Änderungen zeigen deutlich, dass die Verfassung in Fideszʼ Händen kein Zaum, sondern ein Werkzeug war: Wann immer das Verfassungsgericht oder ein Skandal im Weg stand, schrieb man einfach das ranghöchste Gesetz um. Genau das ist der „Missbrauch der Zweidrittelmehrheit", der nun TISZA vorgeworfen wird.
In 16 Jahren schrieb Fidesz nicht nur Regeln um; es entfernte Amtsträger und maß Institutionen auf sein eigenes Maß zu. Diese Schritte sind der historische Maßstab für die heutigen TISZA-Schritte — und oft der Beleg für doppelte Maßstäbe.
Fidesz erweiterte die Bank von 11 auf 15 und schaffte den paritätischen Nominierungsausschuss ab — so konnte es allein, ohne Zustimmung der Opposition, nominieren. Es erhöhte die Amtszeit von 9 auf 12 Jahre. Das Gericht wurde nach und nach mit regierungsnahen Kandidaten aufgefüllt. Zudem entzog Artikel 37 Absatz 4 des Grundgesetzes nach der Aufhebung der 98%-Sondersteuer dem Gericht die Zuständigkeit für Haushalts- und Steuerfragen.
Fidesz senkte das richterliche Ruhestandsalter auf einen Schlag auf 62 und zwang so etwa 274 Richter und Staatsanwälte in den Ruhestand — darunter viele Gerichtsleiter, deren Posten dann mit neuen Personen besetzt werden konnten. Sowohl das ungarische Verfassungsgericht (33/2012) als auch der Europäische Gerichtshof erklärten es für rechtswidrig (C-286/12) — wegen Altersdiskriminierung.
Durch die Umwandlung des Obersten Gerichts in die „Kúria" endete das Mandat seines Präsidenten András Baka vorzeitig, und eine maßgeschneiderte Bedingung (5 Jahre inländische richterliche Praxis) schloss seine Wiederwahl aus. Der wahre Grund: Er hatte Fideszʼ Justizreformen öffentlich kritisiert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Ungarn 2016 (Baka gegen Ungarn, 15:2, 70.000 Euro Entschädigung).
Dies ist der direkte Vorläufer der heutigen „Lex Sulyok" — damals tat Fidesz genau das, was es nun TISZA vorwirft: einen Amtsträger durch Umorganisation, mit einer maßgeschneiderten Regel, zu entfernen.
2019 änderte Fidesz die Regel so, dass der Dienst als Verfassungsrichter die richterliche Praxis ersetzen konnte — so wurde András Zs. Varga, der keinen einzigen Tag Richter gewesen war, Kúria-Präsident. Der Landesrichterrat lehnte es mit 13:1 ab. Auf eben dieser Pressekonferenz räumte Gulyás ein, das Gesetz sei „Jahre zuvor" gerade zu diesem Zweck geändert worden.
Medienrat (2010): fünf Mitglieder, alle regierungsnahe Kandidaten, mit gleichzeitig beginnenden 9-Jahres-Amtszeiten. Datenschutzbeauftragter: Das Amt von András Jóri wurde vorzeitig beendet und in die NAIH überführt — der Europäische Gerichtshof verurteilte dies (C-288/12). Staatsanwaltschaft: Die Amtszeit von Péter Polt wurde von 6 auf 9 Jahre verlängert und ohne Zweidrittelmehrheit unabsetzbar gemacht; regierungsnahe Korruptionsermittlungen wurden wiederholt eingestellt (z. B. Elios).
Lex CEU (2017): ein gegen die Soros-Universität zugeschnittenes Hochschulgesetz — der Europäische Gerichtshof erklärte es für rechtswidrig (C-66/18), die CEU zog nach Wien. Lex NGO (2017): die Stigmatisierung „aus dem Ausland finanzierter" zivilgesellschaftlicher Gruppen — ebenfalls rechtswidrig (C-78/18). Das Kirchengesetz (2011): 300+ Kirchen verloren ihren Status — der EGMR verurteilte es (2014).
Wenn Bence Rétvári also sagt, „nirgends in Europa gibt es ein Beispiel für maßgeschneiderte Gesetzgebung", ignoriert er vier Urteile gegen seine eigene Regierung.
TISZA gewann die Wahl im April 2026 mit einer Zweidrittelmehrheit (141 Sitze). Die 17. Änderung des Grundgesetzes, die nun zur Schlussabstimmung kommt, ist der umstrittenste Schritt. Hier der wahre Inhalt hinter den Fidesz-Etiketten — samt der berechtigten Bedenken.
| Element | Fidesz-Etikett | Der tatsächliche Inhalt |
|---|---|---|
| Der Staatspräsident | „Die gewaltsame Entfernung des Staatsoberhaupts" (Lex Sulyok) | Am Tag nach Inkrafttreten der Änderung endet das Mandat des amtierenden Präsidenten; das Parlament wählt einen neuen. Kein physischer Zwang, sondern eine sofortige, maßgeschneiderte Beendigung des Mandats per Verfassungsänderung. Berechtigtes Bedenken: Es umgeht das ordentliche Verfahren und das Gericht. |
| 12-Jahres-Grenze für Abgeordnete | „Die halbe Opposition darf nicht mehr antreten" | Max. 3 gewonnene Wahlen / 12 Jahre. Nicht rückwirkend — gilt ab dem nächsten Zyklus und schließt amtierende Abgeordnete nicht aus. Amtszeitbegrenzungen gibt es in vielen Demokratien. |
| Verfassungsgericht | „Die Enthauptung des Gerichts" | Eine 70-Jahres-Altersgrenze (beendet die Mandate von Péter Polt und 3 weiteren Richtern); die Amtszeit sinkt von 12 auf 9 Jahre; die Richter wählen ihren Präsidenten wieder selbst. Zugleich stellt es die 2013 verlorene Zuständigkeit des Gerichts für Haushalts-/Steuerfragen wieder her. |
| Nationalvermögen, Ackerland | „Die Abschaffung des Schutzes" | Fällt aus dem Zweidrittelbereich heraus (Nationalvermögen, Ackerland, Renten, Zentralbank, Staatsrechnungshof) — künftig mit einfacher Mehrheit änderbar. Genau die Lockerung des „Einbetonierens", das die Venedig-Kommission 2011 kritisierte. Berechtigtes Bedenken: Die Vermögensschutzgarantie könnte sich abschwächen. |
| NVVH | „ÁVH", „Superstaatsanwaltschaft" | Tatsächlich das Nationale Amt für Vermögensrückführung und -schutz — Vermögensrückführung, keine Strafverfolgungsbehörde. Berechtigtes Bedenken: Auch das Helsinki-Komitee kritisierte die schwache gerichtliche Kontrolle. |
Das TISZA-Verfahren ist tatsächlich schnell: eine 5-tägige Online-Konsultation (23.000 Stellungnahmen, KI-gestützt zusammengefasst), eine Eilberatung, dann die Schlussabstimmung. Das ist eine dünne gesellschaftliche Einbindung. Doch das Fidesz-Verfahren von 2011 war nicht besser: Von der Einbringung des Entwurfs bis zur Verabschiedung vergingen fünf Wochen, die 920.000er Konsultation wurde „verarbeitet", während der Text bereits debattiert wurde, und die Venedig-Kommission kritisierte genau diese Eile. Der Vorwurf der Eile ist berechtigt — aber aus Fideszʼ Mund ist er ein doppelter Maßstab.
Die zentrale Frage: Wie „brutal" oder „revisionistisch" sind TISZAs Schritte im Vergleich zu Fideszʼ 16 Jahren — und welche Seite steht dem Völkerrecht näher?
| Frage | Fidesz, 2010–2025 | TISZA, 2026 | Völkerrechtlicher Maßstab |
|---|---|---|---|
| Art der Verfassunggebung | Vollständiger Austausch, keine Volksabstimmung, Opposition zog aus (262 Ja) | Vorerst eine Änderung; neue Verfassung im Herbst versprochen. Hat eine Zweidrittelmehrheit | Beiden fehlen breiter Konsens und eine Volksabstimmung |
| Entfernung eines Amtsträgers | András Baka (durch Umorganisation) — EGMR-Verurteilung 2016 | Sulyok (durch Verfassungsänderung) — in Prüfung der Venedig-Kommission | Beides problematisch; Fideszʼ Fall ist bereits vor Gericht gescheitert |
| Altersbedingte „Säuberung" von Richtern / Gericht | 70→62, ~274 Richter — EuGH rechtswidrig (C-286/12) | 70-Jahres-Altersgrenze am Gericht, 4 Richter; milder, engerer Kreis | Die rückwirkende Amtsenthebung ist in beiden Fällen riskant |
| Befugnisse des Verfassungsgerichts | Beschnitt sie (Art. 37, Steuerfragen ausgenommen) | Stellt die 2013 entzogene Befugnis wieder her | In diesem Punkt bewegt sich TISZA zum Rechtsstaat hin |
| Zweidrittel-„Einbetonieren" | Erweiterte es (2013: Ackerland, Nationalvermögen) | Verengt den Kardinalgesetz-Bereich | 2011 empfahl die Venedig-Kommission gerade die Verengung |
| Gerichtliche Kontrolle einer neuen Behörde | Amt für Souveränitätsschutz (2023) — schwache Kontrolle | NVVH — auch das Helsinki-Komitee kritisiert die schwache Kontrolle | Hier erntet auch TISZA berechtigte Kritik |
| Verhältnis zur Venedig-Kommission | Wiederholte Kritik (2011, 2013, 2015) — regelmäßig ignoriert | Sulyok selbst beantragte die Prüfung; die Regierung stimmt ab, ohne die Stellungnahme abzuwarten | Keine Seite wartet die Stellungnahme des Gremiums ab |
13. Juli 2026, 13 Uhr. Die Hauptaussagen der Fraktionsvorsitzenden von Fidesz und KDNP — und wie gut sie den Fakten und der Vergangenheit ihrer eigenen Regierung standhalten.
Fidesz ersetzte 2011 die Verfassung vollständig — ohne Volksabstimmung, allein mit seinen 262 Stimmen, während MSZP und LMP auszogen. Zuvor, 2010, schaffte es das Vierfünftel-Konsenserfordernis ab, um allein verfassunggeben zu können. Danach änderte es sein eigenes Grundgesetz 15 Mal.
Das Wort „gewaltsam" ist eine Verdrehung: Es gibt keinen physischen Zwang, sondern eine Beendigung des Mandats per Verfassungsänderung. Doch das Bedenken ist berechtigt: Die maßgeschneiderte, sofortige Absetzung eines amtierenden Präsidenten unter Umgehung des ordentlichen Verfahrens ist ein echtes Rechtsstaatsproblem — kritisiert von Sulyok, Amnesty und der TASZ.
Es stimmt, dass die 70-Jahres-Altersgrenze die Mandate von Péter Polt und drei Richtern beendet. Doch dasselbe Fidesz senkte 2011 die richterliche Altersgrenze auf 62 und schickte ~274 Richter in den Ruhestand — was der Europäische Gerichtshof für rechtswidrig erklärte. Fidesz erweiterte das Gericht zudem von 11 auf 15 und füllte es auf. Der jetzige Schritt ist milder und enger als der eigene Präzedenzfall.
Maßgeschneiderte Gesetzgebung war ein Markenzeichen der Fidesz-Ära: Lex CEU (durch EuGH C-66/18 aufgehoben), Lex NGO (durch EuGH C-78/18 aufgehoben), das Kirchengesetz (2014 vom EGMR verurteilt), Lex Baka. Die „12-Jahres-Grenze" ist zudem nicht rückwirkend; sie gilt ab dem nächsten Zyklus.
Der Vorwurf der Eile ist berechtigt: Das TISZA-Verfahren läuft mit einer 5-tägigen Online-Konsultation, im Eilverfahren — das ist wirklich eine dünne Einbindung. Doch das Fidesz-Verfahren von 2011 war nicht besser: Von der Einbringung des Entwurfs bis zur Verabschiedung vergingen fünf Wochen, die 920.000er Konsultation wurde verarbeitet, während der Text bereits debattiert wurde (ohne echte Einarbeitung), und die Venedig-Kommission verurteilte genau diese Eile.
Hier gibt Gulyás es selbst zu: Die Regel zur Kúria-Präsidentschaft wurde „Jahre zuvor" geändert — gerade so, dass der Dienst als Verfassungsrichter die richterliche Praxis ersetzen konnte, was die Ernennung von András Zs. Varga ermöglichte, der nie als Richter tätig war (der Richterrat lehnte es 13:1 ab). Und es war Fidesz, das 2010 die Parität bei den Gerichtsnominierungen abschaffte.
Gulyás gibt offen zu, dass der Präsident des Obersten Gerichts durch Umorganisation entfernt wurde und dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Ungarn dafür verurteilte. Damit widerlegt er sein eigenes Argument: Fidesz entfernte sehr wohl einen Amtsträger auf maßgeschneiderte Weise — es verlor nur den Fall rechtskräftig. Die Wendung „die Unterschiede überwiegen die Ähnlichkeiten" ist ein Übertünchen der offensichtlichen Parallele.
Eine glaubwürdige Analyse kehrt auch die realen Risiken der TISZA-Schritte nicht unter den Teppich. Zur Klarheit werden die gutgläubigen Bedenken und die vertretbaren, rechtsstaatlich orientierten Elemente getrennt dargestellt.
Das Gesamtbild ist somit nicht symmetrisch. Wo das TISZA-Paket angreifbar ist — die Eile, die Art der Absetzung des Präsidenten, die schwache gerichtliche Kontrolle —, ist Fidesz kein glaubwürdiger Ankläger, denn es tat dasselbe (oder Schlimmeres), oft mit Niederlagen vor internationalen Gerichten. Wo sich das Paket aber klar zum Rechtsstaat hin bewegt — die Wiederherstellung der Gerichtsbefugnisse, die Lockerung des „Einbetonierens" —, schweigt Fidesz.
„Revisionistisch"? Ja, im neutralen Sinne des Wortes: TISZA baut Fideszʼ Verfassungsbau bewusst zurück. „Brutal"? Einige seiner Werkzeuge (Lex Sulyok) sind tatsächlich scharf und strittig. Aber „völkerrechtskonform"? In mehreren Punkten eher als Fideszʼ 16 Jahre — mit sieben verurteilenden Urteilen im Rücken. Es geht nicht darum, ob TISZA makellos ist, sondern ob Fideszʼ Empörung aus der Sorge um den Rechtsstaat rührt oder daraus, dass nun seine eigenen Werkzeuge gegen es selbst gerichtet werden.
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